Grundsätzlich ist jedes Gebäude Belastungen durch Wind ausgesetzt, die eine starke Beanspruchung des Gebäudes, insbesondere der Dächer zur Folge haben. Die Klimaveränderungen der letzten Jahrzehnte haben zu häufigerem Auftreten von Starkwindereignissen und Stürmen geführt, was entsprechend höhere Belastungen von Dächern zur Folge hat.
Der Gesetzgeber hat dem durch die Überarbeitung der DIN-Norm 1055-4, die Windlasten zum Inhalt hat, Rechnung getragen. Deshalb hat auch der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks sein Fachregelwerk angepasst: Seit dem 01. März 2011 gelten für Dächer, die mit Dachziegeln oder Dachsteinen gedeckt sind, strengere Vorschriften zur sogenannten Windsogsicherung. Damit soll das Herunterfallen von Dachziegeln und -steinen infolge von Windereignissen verhindert werden.
In der Praxis bedeutet dies, dass Windlasten neu berechnet werden müssen, Dachbereiche bezüglich ihrer Windbelastung neu aufgeteilt und eine größere Anzahl von Dachziegeln bzw. -steinen als bisher künftig durch Verklammerungen mechanisch gesichert werden müssen.
Die neuen Vorschriften gelten für Dächer, die nach dem Stichtag 01. März 2011 neu errichtet oder saniert werden. Hausbesitzer sollten die Einhaltung der Vorschrift beachten, denn aufgrund der Verkehrssicherungspflicht haften sie für Schäden, die beispielsweise durch herabfallende Dachziegel entstehen. Das kann schnell sehr teuer werden. Von dieser Haftung können Hausbesitzer entbunden werden, wenn sie nachweisen können, dass die Fachregeln für Windsogsicherung eingehalten wurden und das Dach regelmäßig gewartet wird. Können diese Nachweise nicht erbracht werden, droht der Verlust des Versicherungsschutzes - sowohl bei der Haftpflicht- als auch bei der Gebäudeversicherung.