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Das Dach braucht regelmäßige Wartung

Dächer und Außenwände sind nach feststehenden Regeln aufgebaute, komplexe Funktionsteile eines Gebäudes. Das Zusammenspiel der verwendeten Materialien und die richtige Art ihrer handwerklichen Verarbeitung wurden von erfahrenen Fachleuten und Wissenschaftlern gemeinsam erarbeitet und festgelegt. Wie alle komplexen Systeme, die dauerhaft zuverlässig funktionieren sollen, braucht auch ein Dach ein gewisses Maß an regelmäßiger fachmännischer Pflege.

Ulrike Heuberger, die Pressesprecherin des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks, empfiehlt daher eine regelmäßige Dachinspektion. Diesen Service bieten Dachdecker-Innungsbetriebe an. Hierbei erfolgt eine regelmäßige Begehung der Dachflächen, die Ausarbeitung eines Inspektionsberichtes sowie - falls erforderlich - die Erarbeitung von Vorschlägen für Pflege und Instandsetzungsmaßnahmen nebst einer entsprechenden Kostenübersicht. Der Hausbesitzer kann dann entscheiden, welche Maßnahmen durchgeführt werden sollen.

Dachdecker-Innungsbetriebe bieten aber auch eine umfassendere Alternative an: Die Wartung des Daches und der Außenwand. Hierbei erfolgt ebenfalls eine Begehung in regelmäßigen Abständen, wobei neben einer Sichtungsprüfung auch Instandsetzungsarbeiten enthalten sind. Hierzu gehören beispielsweise das Auswechseln einzelner schadhafter Ziegel, die Beseitigung kleiner Undichtigkeiten an Durchbrüchen und Abschlüssen, die Reinigung von Entwässerungsteilen und das Entfernen von schädlichen Schmutzablagerungen. Anschließend erhalten Hausbesitzer ein Wartungsprotokoll und ebenso entsprechende Vorschläge für eventuell erforderliche und umfassendere Instandsetzungsarbeiten.

Die Sprecherin des Dachdeckerverbandes weist darauf hin, dass diese Inspektions- und Wartungsverträge langfristig nicht nur Kosten sparen, sondern auch erheblich zur längeren Lebensdauer und dem Werterhalt eines Gebäudes beitragen. Außerdem bilden solche Vereinbarungen Rechtssicherheit, denn damit kann die regelmäßige Wartung des Daches durch einen Fachbetrieb nachgewiesen werden, zu der gemäß eines Urteils des Bundesgerichtshofs alle Hausbesitzer verpflichtet seien. Ohne einen solchen Vertrag können trotz bestehender Gebäudeversicherung im Falle eines Schadens durch z.B. bei Sturm herab gewehte Dachteile die Hauseigentümer regresspflichtig gemacht werden.